• Hamburg & Umgebung

Allgemeines:

Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen der Firma Informationstechnik Zöller und seinen Vertragspartnern. Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme von Produkten der Firma Informationstechnik Zöller als anerkannt und vereinbart.


Vertragsschluß:

Bestellungen werden angenommen durch Bestätigung oder deren Ausführung. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben ausdrücklich vorbehalten.


Preise:

Alle Preise gelten ab Lager (netto Kasse incl. jeweils geltender Umsatzsteuer) zzgl. Porto und Verpackung.


Zahlung:

Die Lieferung und Zahlung erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, per Post-Nachnahme, die Gebühren der Zahlung gehen zu Lasten des Empfängers. Zahlungen per Vorkasse sind innerhalb von zehn Werktagen auf ein angegebenes Bankkonto zu überweisen.


Lieferfristen:

Lieferdaten werden ausschließlich schriftlich vereinbart. Überschreitet die Firma Informationstechnik Zöller einen vereinbarten Liefertermin, so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, daß der Lieferant die Verzögerung nicht zu vertreten hat, sondern auf das Verhalten Dritter zurückzuführen ist. Dasselbe gilt bei Ereignissen, die außerhalb des Einflußbereiches der Firma Informationstechnik Zöller liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, Verweigerung, Einschränkung, Feuer, Explosion, überschwemmungen, Ausfall von Maschinen, Streik, Aussperrungen, sonstige Tarifauseinandersetzungen, Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten, Krieg und Aufstand.


Haftung:

Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen die Firma Informationstechnik Zöller sind beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Informationstechnik Zöller.


Rückgaberecht:

Dem Verbraucher steht ein Rückgaberecht nach § 356 des Bürgerlichen Gesetzbuchs binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu. Maßgebend für die Fristwahrung ist das rechtzeitige Absenden der Ware.

Das Rückgaberecht besteht gem. § 312d nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Hiervon betroffen ist vor allem versiegelte oder eingeschweißte Software die göffnet wurde, geöffnetes Verbrauchsmaterial sowie Produkte, denen Verbrauchsmaterial als Beigabe beiliegt, und dieses geöffnet bzw. vom Verbraucher verwendet wurde. Gleiches gilt für Ware, welcher versiegelte Software beiliegt für den Fall, daß das Siegel gebrochen wurde. Ebenso vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Computersysteme, die im Auftrag und nach Vorgaben des Kunden gefertigt wurden.

Die Rücksendung hat als freigemachtes Paket mit der Deutschen Post AG zu erfolgen. Übersteigt der Wert der zurückgesendeten Waren EUR 500,-, so ist zusätzlich für die Sendung eine Transportversicherung bei der Deutschen Post AG abzuschließen. Bei einem Warenwert unter EUR 40,- trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung. Liegt der Warenwert darüber, so erhält der Verbraucher die Rücksendekosten gem. den zum Zeitpunkt der Rücksendung gültigen Preisstaffeln der Deutschen Post AG erstattet. Sonderleistungen der Deutschen Post AG werden, mit Ausnahme der Transportversicherung wie oben geschildert, nicht erstattet. Die Transportverpackung muß derart sein, daß die Beschädigung der Ware auf dem Transportweg nach menschlichem Ermessen auszuschließen ist. Wurde die zurückgeschickte Ware vom Verbraucher benutzt, zeigt die Ware Gebrauchsspuren, ist die Verkaufsverpackung beschädigt oder fehlt, so hat der Verbraucher gem. § 357 Abs.3 BGB Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Dieser Wertersatz wird pauschal mit 25% des Warenwerts angesetzt. Beschädigt der Verbraucher zurückgesendete Ware vorsätzlich oder durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit, so werden Schadensersatzansprüche in Höhe des Warenwerts sowie der entstandenen Transport- und Logistikkosten gegen ihn geltend gemacht.


Gewährleistung:

Die Firma Informationstechnik Zöller übernimmt eine Gewährleistung gem. den gesetzlichen Regelungen. Diese umfaßt die Gewähr dafür, daß die Ware bei Übergabe frei von Mängeln ist, die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit aufheben oder mindern. Empfangene Waren sind unverzüglich auf Transportschäden und erkennbare Produktmängel zu untersuchen und der Firma Informationstechnik Zöller unverzüglich, spätestens aber binnen 48 Stunden ab Erhalt mitzuteilen, unter gleichzeitiger möglichst genauer Beschreibung. Spätere Mitteilungen über Liefermängel oder Transportschäden sind nicht möglich. Die Ware ist ggf. auf Kosten und Risiko des Kunden an die Firma Informationstechnik Zöller in 21261 Kampen zurückzuschicken. Bei berechtigten Reklamationen steht dem Kunden nach Wahl der Firma Informationstechnik Zöller ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder Rückgabe der Ware oder auf Ersatzlieferung zu. Unberechtige Reklamationen, bei denen Produktmängel nicht nachvollzogen werden können, werden Kunden nach Werkstattaufwand in Rechnung gestellt, es gilt dabei ein Technikerstundensatz von z.Z. EUR 60,- + USt. Es wird dabei ein Mindestsatz von 15 Minuten = EUR 15 + USt. zzgl. der Rückversandkosten berechnet. Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung Produkten der Firma Informationstechnik Zöller entstehen können, sind ausgeschlossen. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. lm Falle der Nachbesserung tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein. Gewährleistungsfristen werden nicht erneut in Gang gesetzt. Verkauft der Käufer die von der Firma Informationstechnik Zöller gelieferten Artikel, so ist Ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die Firma Informationstechnik Zöller zu verweisen.


Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit des übrigen vertraglichen Bestimmungen.


Anzuwendendes Recht:

Anzuwendendes Recht ist ausschließlich deutsches Recht, dem auch alle Verträge der Parteien unterliegen. Alle anderen nationalen Rechte, auch das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.


Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist Kampen-Welle und der Gerichtsstand ist Tostedt